Als Verteidiger versehen wir in erster Linie nicht die Vertretung des Auftraggebers, sondern seine strafrechtliche Verteidigung; wir können statt unserer Auftraggeber nicht in jedem Falle verfahren, wir nehmen an den strafrechtlichen Verhandlungen und an den damit verbundenen Handlungen teil. Grundsätzlich führen wir eine Kontrollrolle, wir sorgen dafür, dass die Rechte des Angeschuldigten, d.h. des Angeklagten, oder des Verdächtigten im Laufe des Strafverfahrens restlos geltend gemacht werden. Den konkreten Sachbestand versuchen wir mit unseren Fragen, Anträgen, beziehungsweise durch Analysierung einzelner Geschehnisse und durch strafrechtlich bezogene Stellungnahmen zu klären. Unsere Verfahrensrechte stimmen grundsätzlich mit den Rechten des Angeschuldigten überein; so zum Beispiel haben wir das Recht, die einzelnen Dokumente kennenzulernen, Orientierung zu finden, an Verfahrenshandlungen beteiligt zu sein, auf den Verhandlungen Fragen zu stellen, beziehungsweise Anträge einzureichen und Bemerkungen zu machen. Die Verteidiger, wie wir auch nicht, können dennoch in Verteidigung ihrer Schützlinge kein Geständnis ablegen. Der Verteidiger kann jedoch an den Anhörungen – im Gegenstand zum Angeschuldigten –ohne Erscheinungspflicht präsent sein, so stehen ihm zahlreiche diesbezügliche Rechte zu: er kann Fragen stellen und Bemerkungen machen.
Als Verteidiger nehmen wir die Kontakte zum Angeschuldigten unverzüglich auf, und zur Geltendmachung seiner Rechte setzen wir alle gesetzlichen und zur Verfügung stehenden Mittel ein. Unter Verwendung unserer juristischen Fachwissen und fachlichen Erfahrungen informieren wir den Angeschuldigten über den Gang des Verfahrens, und wir drängen auf das Kennenlernen der Umstände im Laufe der Fahndung und des Beweiserhebungsverfahrens vor dem Gericht, die zur Freisprechung, oder zur Strafmilderung führen können. Dadurch tragen wir – die Interessen unseres Auftraggebers vor Augen gehalten – zum gerechten Beschluss der Strafangelegenheiten, sowie zum effektiven Funktionieren der Rechtsprechung bei.